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Kommentar zur Arbeitsstättenregel ASR A 2.3
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Der im Selbstverlag erschienene "Kommentar zur
Arbeitsstättenregel ASR A2.3" kommentiert die Erläuterungen der
Arbeitsstättenregel, die als Hilfestellung die Umsetzung der Vorschriften
der Arbeitsstättenverordnung unterstützen soll.
Der Kommentar geht auf die Unterschiede zur aktuellen Normung und
widersprechenden Vorschriften ein. Er bietet Argumente für die
tägliche Praxis.
Bezugsquellen können unter
dieser
E-Mail-Verknüpfung erfragt werden.
Fragen und Antworten:
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Ergänzungen:
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Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
hat in seiner Broschüre "Für den Notfall vorgesorgt" dargelegt,
dass Türen in Rettungswegen geschlossen (aber niemals abgeschlossen)
werden, um eine Brandausbreitung oder Verqualmung des Fluchtweges zu verhindern!
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Bei der Kennzeichnung von Glasflächen ist auf die Brandschutzeigenschaften
des verwendeten Materials Rücksicht zu nehmen.
Mindestanforderung:
Schwer entflammbar
Bei Brand- bzw. Rauschutzbauelementen gelten spezielle Anforderungen.
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